1. Präambel
Die eBike your Life – 12h Series ist eine sportliche Herausforderung. Rücksichtnahme auf die anderen Teilnehmer und die Hilfe in Notsituationen sind wichtige Faktoren für eine sichere Veranstaltung. Es ist auf die Bedürfnisse der anderen Teilnehmer zu achten. Wenn jemand in Not ist, ist Hilfe zu leisten und die Rettung (112) zu verständigen. Bei einer langen Radtour kann es abhängig von der körperlichen Verfassung, Temperatur, Wind und Wetter zu einer großen Anstrengung des Körpers kommen. Es wird empfohlen, sich durch ein geeignetes Training, evtl. verbunden mit einer ärztlichen Untersuchung, vorzubereiten. Nur wer sich fit fühlt bzw. die Bewegung gewohnt ist, sollte daran teilnehmen. Die gesteckten Ziele müssen den eigenen Leistungsgrenzen entsprechen. Der Veranstalter lehnt für körperliche oder andere Schäden jede Haftung ab. Die Voraussetzungen für die Radtouren sind, dass der Teilnehmer gut vorbereitet ist in mentaler, physischer und logistischer Hinsicht.
2. Generelles
- Die Natur und die Ruhe der Tiere sind zu respektieren.
- Keinen Abfall wegwerfen! Sämtlicher Abfall wird mitgeführt und in dafür vorgesehene Abfallbehälter entsorgt.
- Die Straßenverkehrsordnung muss jederzeit befolgt werden.
- Jeder Teilnehmer ist selber für eine Haftpflichtversicherung verantwortlich.
- Die Teilnehmer haben auf den Wegen zu bleiben. Das Querfeldeinfahren erhöht die Gefahr von Bodenerosion.
§1 Anwendung Geltung
- Die folgenden AGB’s gelten für die jeweilige, bei der Firma grassl event & promotion services GmbH (folgend VERANSTALTER) gebuchte Veranstaltung (folgend VERANSTALTUNG) sowie alle dazugehörigen Side-Events.
- Aktuelle Änderungen der ABG’s werden im Internet unter www.grassl-eps.de veröffentlicht. Sie sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen VERANSTALTER und TEILNEHMER.
§2 Teilnahmebestätigung – Sicherheitsmaßnahmen
Startberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. TEILNEHMER von unter 18 Jahren, müssen bei Abholung der Startunterlagen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / gesetzlichen Vertreter vorlegen. Organisatorische Maßnahmen gibt der VERANSTALTER dem TEILNEHMER vor Beginn der VERANSTALTUNG bekannt. Den Anweisungen des VERANSTALTERS und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der VERANSTALTUNG stören oder die Sicherheit der übrigen TEILNEHMER gefährden können, ist der VERANSTALTER berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der VERANSTALTUNG und / oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber dem TEILNEHMER nur von dem hierfür befugten Personenkreis des VERANSTALTERS abgegeben werden. Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des TEILNEHMERs. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag, bzw. den von VERANSTALTER erbrachten Leistungen stehen, hat der TEILNEHMER nach Ende der VERANSTALTUNG innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der VERANSTALTUNG, gegenüber VERANSTALTER geltend zu machen.
§3 Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme für die VERANSTALTUNG erfolgt ausschließlich über den VERANSTALTER, die VERANSTALTER. Der Vertrag zwischen dem TEILNEHMER und dem VERANSTALTER kommt durch formlose Annahme mit der Zahlung zustande. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten / gesetzlichen Vertreter erfolgen. Die Anmeldung des TEILNEHMERS ist verbindlich und nicht übertragbar. Im Rahmen der Registrierung erhält der TEILNEHMER nur gegen Vorlage seiner Anmeldebestätigung / Tickets oder seines Personalausweises / Reisepasses die Startunterlagen. Sollte der TEILNEHMER aus wichtigem Grund nicht in der Lage sein, die Startunterlagen persönlich abzuholen, dann muss er eine Person für die Abholung schriftlich bevollmächtigen. Ein Versand der Startunterlagen wird nicht vorgenommen.
§4 Teilnahmegebühr / Teilnahmebestätigung
Die Bezahlung ist nur über Vorkasse möglich. Nach Erhalt der Zahlung erhält der TEILNEHMER innerhalb von 6 Werktagen die Teilnahmebestätigung / Ticket. Die Teilnahmegebühr enthält ausschließlich die in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen.
§5 Rücktritt
Tritt ein gemeldeter TEILNEHMER ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem VERANSTALTER, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Wird dem TEILNEHMER von einem Arzt von der Teilnahme abgeraten, so wird ihm gegen Rückgabe der Anmeldebestätigung der Teilnehmerbeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,- pro TEILNEHMER erstattet, wenn er unter Vorlage der sportärztlichen Bescheinigung von einer Teilnahme Abstand nimmt. Eine Stornierung hat unter Angabe des Namens schriftlich per Email oder auf dem Postweg an den VERANSTALTER zu erfolgen. Eine Stornierung aus gesundheitlichen Gründen hat unter Angabe des Namens schriftlich inklusive des ärztlichen Attestes per Email oder auf dem Postweg an den VERANSTALTER zu erfolgen. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des TEILNEHMERS kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für wetterbedingte Absagen oder Verlegungen. Der TEILNEHMER kann eine anteilige Erstattung seines Teilnehmerbeitrags insoweit verlangen, als er nachweist, dass die dem VERANSTALTER für die Organisation der Veranstaltung entstandenen Kosten geringer als die eingenommenen Teilnehmerbeiträge sind. Weiterhin kann der VERANSTALTER den Vertrag mit einem TEILNEHMER ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn dieser sich grob ungebührlich, oder grob fahrlässig verhält und für die grassl event & promotion services GmbH die Fortführung des Vertragsverhältnisses dadurch unzumutbar wird. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Falle nicht. Weitere Ansprüche des Teilnehmers bleiben ebenfalls ausgeschlossen. Da die Startplätze personalisiert sind, ist eine Weitergabe an Dritte nur durch den VERANSTALTER und nicht durch den TEILNEHMER gestattet. Eine Stornierung von der erfolgten Anmeldung durch den TEILNEHMER kann nur schriftlich erfolgen.
§ 6 Widerrufs- & Rückgaberechte
Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen für einen bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraumes, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt nach § 312 g Nr. 8 BGB kein Fernabsatzvertrag vor. Dies bedeutet, dass kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bezahlung bzw. persönlicher Registrierung mit Ausgabe der Karte durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Hat der Kunde sonst ein Widerrufsrecht, so werden ihm bei Ausübung des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In allen anderen Fällen trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.
§ 7 Ausfall der VERANSTALTUNG / Nichtantreten
Bei Ausfall der VERANSTALTUNG aufgrund höherer Gewalt (z.B. Wetter), Nichtantritt oder Abbruch der VERANSTALTUNG aus Gründen, die die VERANSTALTER nicht zu vertreten haben, hat der TEILNEHMER keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.
§ 8 Haftung
Schadensersatzansprüche des TEILNEHMERS gegenüber dem VERANSTALTER oder den vom VERANSTALTER mit der Durchführung beauftragten Dritten sind ausgeschlossen, wenn nicht durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ein sonstiger Schaden entstanden ist. Der VERANSTALTER übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des TEILNEHMERS im Zusammenhang mit der Teilnahme am VERANSTALTUNG. Es obliegt dem TEILNEHMER, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung zu sorgen. Der TEILNEHMER ist dazu verpflichtet während der gesamten Radtour eine persönliche Schutzausrüstung (Helm, Handschuhe, Bekleidung) zu tragen. Der VERANSTALTER übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände. Die VERANSTALTER haften nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der TEILNEHMER aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist. Bei Beauftragung Dritter durch den TEILNEHMER z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den TEILNEHMER selbst zu tragen bzw. hat der VERANSTALTER das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem TEILNEHMER einzuziehen. Die Teilnahme an der VERANSTALTUNG erfolgt auf eigene Gefahr. Der TEILNEHMER verpflichtet sich, eventuell überlassenes Test- und / oder Leihmaterial sorgfältig zu behandeln und bei verschuldeter Beschädigung, mit Ausnahme der üblichen Gebrauchsabnutzung, an den VERANSTALTER Ersatz zu leisten. Bei Diebstahl des Test- und / oder Leihmaterials muss der TEILNEHMER unverzüglich die örtliche Polizeidienststelle unterrichten und eine Verlustanzeige aufgeben. Eine Kopie der Anzeige ist an den VERANSTALTER zu übergeben. Im Falle eines Diebstahls besteht Schadensersatzpflicht des Teilnehmers gegenüber dem VERANSTALTER.
§ 9 Versicherung
Jeder TEILNEHMER ist für seinen persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
§ 10 Gewährleistung
Der TEILNEHMER ist verpflichtet, auftretende Mängel der Radtour unverzüglich dem VERANSTALTER anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, scheidet eine Minderung aus. Vor der Kündigung des Vertrages hat der TEILNEHMER dem VERANSTALTER eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von dem VERANSTALTER verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch besondere Interessen des Teilnehmers gerechtfertigt sind. Bei Leistungsstörungen ist der TEILNEHMER außerdem verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell eintretenden Schaden gering zu halten.
§ 11 Datenschutz / Datenerhebung- und Verwertung
Mit der Anmeldung erklärt der TEILNEHMER, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für den Ablauf erfasst und weitergegeben sowie die im Zusammenhang mit der VERANSTALTUNG gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen. Die bei der Anmeldung des TEILNEHMERS angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der VERANSTALTUNG verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der TEILNEHMER in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Der TEILNEHMER erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der VERANSTALTUNG gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der TEILNEHMER einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des TEILNEHMERS während der VERANSTALTUNG, die von einer vom VERANSTALTER beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der TEILNEHMER jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte. Der TEILNEHMER erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck des Ablaufes, der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden. Der TEILNEHMER erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden. Der TEILNEHMER kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem VERANSTALTER schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.
§ 12 Verjährung
Ansprüche des TEILNEHMERs gegenüber der VERANSTALTER, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren außer in Fällen des Vorsatzes nach einem Jahr ab dem Ende des Jahres des vertraglich vorgesehenen Endes der VERANSTALTUNG.
§ 13 Allgemeines
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem TEILNEHMER und dem VERANSTALTER findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung 20.09.2013. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.